Weiterbildungsverordnung für Hygienefachkräfte in Kraft gesetzt!
Damit ist auch die staatliche Anerkennung verbunden.
Hygienefachkräfte, die in Baden-Württemberg arbeiten oder die Weiterbildung in Baden-Württemberg absolviert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ab 30.03.2006 (bis einschliesslich 30.03.2011) einen Antrag auf Staatliche Anerkennung nach
§ 3 Abs. 1 stellen. Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Landesgesundheitsamt Stuttgart.
Vom 06. bis 07.03. 2008 fand in Friedrichshafen am Bodensee das 1.Dreiländersymposium Krankenahushygiene und Infektionsverhütung statt, ein Rückblick kann auf der Internetseite nachgelesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Häupler
Landesvorsitzende für Baden-Württemberg