Geschäftsführender Vorstand

  • Seine Aufgabe ist es, die Geschäfte des Vereins zu führen. Dazu gehört die Verwaltung der Mitglieder, die Schaffung der Voraussetzungen zur Erfüllung der Vereinsaufgaben sowie der zugesicherten Leistungen und die Leitung des Vereins im Sinne des Vereinsrechts.
  • Der geschäftsführende Vorstand muss mindestens einmal jährlich dem Bundesvorstand und den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht abgeben.