Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V.

"Mitgliederversammlung diesmal im mitgliederstäksten Bundesland!"

Die 33. ordentliche Mitgliederversammung findet am

26.11.2010 um 15.00 Uhr in der Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Werthmannstraße 1a, 50935 Köln statt.

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31.08.2010 Der Deutsche Pflegerat hat eine aktuelle Presseinformation zum aktuellenThema Hygiene in Deutschland mit der VHD abgestimmt.

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Wer ist die VHD?
Im Januar 1977 begann der erste Weiterbildungslehrgang zur HygieneFachkraft unter der Leitung von Prof. Dr. W. Steuer im Landesgesundheitsamt Stuttgart. Die Teilnehmer dieses Lehrgangs gründeten im Oktober 1977 in Bad Boll die Vereinigung der Hygiene-Fachkräfte Deutschland. Es galt, sich gegenseitig im neuen Aufgabengebiet zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und das neue Berufsbild zu etablieren.
Im Laufe der Zeit entstanden weitere Ausbildungsstätten und die Gruppe der Hygiene-Fachkräfte wurde größer. Es war der Wunsch der Mitglieder, zu einem "eingetragenen Verein" zu werden.
Am 25.05.1981 erfolgte die Eintragung im Vereinsregister Essen VR 2668 unter der offiziellen Bezeichnung “Vereinigung der Hygiene-Fachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VHD)
Die Satzung hat im Vereinszweck die praktische und wissenschaftliche Weiterbildung der Mitglieder und anderer Hygienezielgruppen zur Verbesserung der Krankenhaushygiene stehen. Dies wurde durch Kontakte mit anderen Berufsgruppen, kontinuierlichen regionalen und überregionalen Fortbildungsangeboten und aktive Teilnahme der VHD an Kongressen realisiert und wird in einer sich stets weiterführenden Form fortgeführt.
Es entstanden u. a. Kontakte mit dem Verband der Krankenhaushygieniker, dem Deutschem Krankenhaus Institut, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Verband des Desinfektoren e. V., den europäischen Hygieneverbänden und dem Hygieneverband der USA, den Ausbildungsstätten für Hygiene-Fachkräfte sowie zu Fachfirmen, die hygienerelevanten Bezug zum Krankenhaus haben.
Die Fachzeitschrift "Krankenhaushygiene u. lnfektionsverhütung" ist seit 1985 das offizielle Organ der VHD.
Durch stete Aktivität der VHD und mit Unterstützung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Bundesgesundheitsamtes konnte eine neue Weiterbildungsform zur HygieneFachkraft erreicht werden. Diese wurde ab 1991 realisiert und die Anlage zu Ziffer 5.3.7. der Richtlinie neu erstellt. Die VHD erarbeitete eine Stellenbeschreibung für Hygiene-Fachkräfte und eine Weiterbildungs-Prüfungsordnung als richtungsweisenden Vorschlag. Die neue Weiterbildungsform wurde auch in den neuen Bundesländern von der VHD vorgestellt.

Die VHD ist Mitglied in folgenden Organisationen:

Im Deutschen Pflegerat
(der Deutsche Pflegerat ist der Träger der freiwilligen Registrieung für beruflich Pflegende)

In der IFIC International Federation of Infection Control

Im Verein Dreiländersymposium zur Organisation des 1. Dreiländersymposiums

Organisationsstruktur der VHD
Die VHD ist ein Verein, der die Berufsinteressen der Hygienefachkräfte sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene vertritt. Auf Grund der Größe des Vereines liegen die Hauptaufgabengebiete aber zur Zeit im nationalen Bereich. Die VHD ist so organisiert, daß jedes Mitglied die Möglichkeit hat, entsprechend seiner Interessen und seiner zur Verfügung stehenden Zeit aktiv tätig zu sein und so den Verein mitgestalten kann.
Das Mitglied:
Jedes VHD-Mitglied kann in Arbeits-und Projektgruppen mitarbeiten bzw. eine solche Gruppe leiten. Dadurch können Schwerpunkte gesetzt und das Profil der VHD geprägt werden. Wendet sich das Mitglied an die Geschäftsstelle, so werden die Anregungen und Anforderungen dazu genutzt, das Aufgabenprofil der Geschäftsstelle zu entwickeln und zu aktualisieren. Jedes ordentliche Mitglied hat die Möglichkeit seine Landesvertretung (Landesvorsitzender und Stellvertreter) direkt zu wählen bzw. sich selber wählen zu lassen. Diese Wahlen finden im jeweiligen Bundesland statt, so daß eine Teilnahme an der Wahl möglich ist. Künftig soll auch per Briefwahl gewählt werden können. Der geschäftsführende Vorstand (Vorsitzende(r), Stellvertretung, Schatzmeister) wird direkt von den ordentlichen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung oder durch Briefwahl gewählt, wobei jedes ordentliche Mitglied auch gewählt werden kann.
Die Projektgruppen:
Auf Vorschlag können von VHD-Mitgliedern mit Zustimmung des Bundesvorstandes Projektgruppen eingerichtet werde. Aufgabe dieser Gruppen ist es, zu einem bestimmten Thema eine Stellungnahme, Ausarbeitung, etc. zu erstellen und diese dann allen Mitgliedern zukommen zu lassen. Unterstützt werden diese Projektgruppen durch den VHD-Vorstand und durch die VHD-Geschäftsstelle.
Die Referate:
Projekte, die ständig aktualisiert werden müssen, werden in Arbeitsgruppen = Referate umgewandelt. Der Bundesvorstand entscheidet, wann und welche Referate eingerichtet werden. Die Leitung eines Referates wir von einem Mitglied des Bundesvorstandes übernommen. Die Ergebnisse aus den Referaten müssen regelmäßig allen Mitgliedern mitgeteilt werden.
Die Landesvertretungen:
Jedes Bundesland hat eine Landesvertretung, wobei zur Zeit Berlin zu Brandenburg und Hamburg zu Schleswig-Holstein gerechnet werden. Die dem jeweiligem Land zugeordneten ordentlichen Mitglieder wählen den Landesvorstand, der aus einem Landesvorsitzenden und einem Stellvertreter besteht. Der Bundesvorstand kann den Landesvorstand auf Antrag erweitern. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Aufgabe des Landesvorstandes ist es, sich besonders um die Interessen der Hygienefachkräfte auf Landesebene zu kümmern. Er vertritt das Bundesland im Bundesvorstand. Der Landesvorstandes berichtet regelmäßig dem Bundesvorstand über die Aktivitäten auf Landesebene.
Der geschäftsführende Vorstand:
Der geschäftsführende Vorstand wird von den ordentlichen Mitgliedern für drei Jahre gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Seine Aufgabe ist es, die Geschäfte des Vereins zu führen. Dazu gehört die Verwaltung der Mitglieder, die Schaffung der Voraussetzung zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und der zugesicherten Leistungen und die Leitung des Vereines im Sinne des Vereinsrechtes (Verwaltung der Beiträge (des Vermögens), Einhaltung der Satzung, etc.). Der geschäftsführende Vorstand muß regelmäßig dem Bundesvorstand und mindestens einmal jährlich den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht abgeben.
Der Bundesvorstand:
Der Bundesvorstand besteht aus den 14 Landesvorständen (pro Bundesland einen Vertreter) und dem geschäftsführenden Vorstand. Alle 17 Personen sind Gleichberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand kann sein Veto einlegen, wenn er durch eine Entscheidung des Bundesvorstandes die Existenz des Vereines gefährdet sieht. Die Sitzungen des Bundesvorstandes werden von dem geschäftsführenden Vorsitzenden geleitet. Die Tagesordnung richtet sich nach den Anträgen. Der Bundesvorstand legt die Aufgaben des Vereines fest und entscheidet über die Gewichtung der einzelnen Punkte. Er benennt die Form der Umsetzung und richtet entsprechende Projektgruppen und Referate ein. Die Verantwortung für die einzelnen Projekte und Referate trägt der Bundesvorstand, der deshalb jeweils ein Mitglied des Bundesvorstandes als Leitung benennt. Der Bundesvorstand muß mindestens einmal jährlich den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht abgeben.